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Caesar, Gaius Julius: De Bello Gallico VI 11-20 :

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Zum Quellenwert des Gallien-Exkurses muß grundsätzlich festgestellt werden, daß wohl nicht alle Aussagen aus Caesars eigener Erfahrung stammen. Klotz und Ellis sind sich einig, daß wohl Poseidonios Geschichtswerk als Quelle diente: “Es wird allgemein anerkannt, daß die Ausführungen Caesars aus Poseidonios’ Geschichtswerk stammt.”. “Vieles spricht dafür, daß Poseidonios’ Werk über die Kelten Galliens vier antiken Autoren als Quelle diente: ... Gaius Iulius Caesar ...” Es ist insbesondere zu bezweifeln, daß Caesar die genauen Angaben über die Ausbildung der Druiden aus eigener Erfahrung machen konnte, da der Kontakt vermutlich hauptsächlich zwischen ihm und den Rittern stattfand. Jedoch gerade die Tatsache, daß diese und ähnliche Schilderungen sowohl vorher als auch später immer wieder von verschiedenen Autoren überliefert wurden, läßt diese als relativ gesichert erscheinen. Caesars Angaben über den Glauben an die eigene Unsterblichkeit findet sich so ebenfalls bei Lukan, bei Diodorus und bei Strabo. Ebenso findet man Angaben über die Druiden auch bei letzteren beiden, wobei diese jedoch den Stand der Druiden in drei Stände aufteilen, nämlich in Vates, Barden und Druiden. Keltische Quellen bestätigen hier jedoch Caesar. Als letztes Beispiel soll noch das von Caesar dargestellte Verbot des Schreibens genannt werden, Ellis sagt dazu: “Die Lehre besagt, daß Wahrhaftigkeit und das Wort gleichbedeutend waren, und daß das Wort göttlich und heilig war und nicht entweiht werden durfte.”
Doch auch innerhalb des Gallien-Exkurses müssen wir uns stets der Tatsache bewußt sein, daß Caesar kein genaues Bild zeichnen konnte, da er Feldherr und nicht Ethnologe war, und vermutlich auch nicht wollte. Gerade in diesem Abschnitt ging es Caesar um eine eindeutige Aussage in seinem Sinne, gerade hier macht es für ihn Sinn, einige Punkte stärker hervorzuheben, andere dagegen gar nicht zu erwähnen, um den eigentlich nicht so großen Unterschied zwischen Galliern und Germanen hervorzuheben.
Unter Berücksichtigung all dieser Argumente bleibt also festzustellen, daß Caesars commentarii de bello gallico bei richtigem und vorsichtigem Umgang einen sehr hohen Wert als Quelle besitzt, besonders innerhalb des Gallierexkurses.


  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
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