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Caesar, Gaius Julius: De Bello Gallico VI 11-20 :

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Diese Ausführungen sollen dem Leser klarmachen, daß die Gallier und Germanen sich so grundsätzlich voneinander unterscheiden, daß eine Eroberung Galliens richtig und sinnvoll ist, eine Eroberung Germaniens aber vollkommen sinnlos und unnötig riskant wäre. Zeitler schreibt hierzu: “Die Gallier, ein Volk, daß es verdient und das es nötig hat, römisch zu werden - die Germanen, ein Volk, an dem jede Muße hierfür vergeblich wäre.” Zeitler weiter: “Der Exkurs begründet diesen Rat (von einer Ausdehnung des Imperiums auf germanisches Gebiet abzusehen) materiell - bei den Germanen gibt es nichts zu holen, militärisch - die Germanen ziehen mit ihrem ganzen Lebensvollzug auf größtmögliche Kriegstüchtigkeit, psychologisch - die Germanen sind von ihrer Grundeinstellung kein Volk, das sich im geordneten Rahmen beherrschen läßt” Trotz all dieser Argumente zeigt Caesar jedoch nicht, warum er erst den Rhein überquert, um sich dann doch wieder zurückzuziehen.

IV. Der Quellenwert des BG unter besonderer Betrachtung des Gallien-Exkurses


Trotz aller bisher aufgeführten Argumente, welche die subjektive Berichterstattung Caesars erkennen lassen, ist der Quellenwert des Bellum Gallicum unbestritten. Der Leser muß sich nur stets über Caesars Beweggründe bewußt sein. Er hat sich stets die Frage zu stellen, wo Caesar Nutzen aus einer subjektiven Darstellung zog und wo sie überhaupt möglich war. Wie schon erwähnt, konnte Caesar bei der Schilderung des Verlaufs von Schlachten und bei der Angabe von Feindesstärke die Wirklichkeit nicht wesentlich verfälscht wiedergeben, da hier wohl die Berichte der Soldaten ihm deutlich widersprochen hätten. Die Angabe von Kriegsgründen ist oben schon behandelt worden, hier muß man den Bellum Gallicum stets mit Blick auf die römische Außenpolitik betrachten.
Ganz allgemein ist zu sagen, daß Caesar wohl die Wahrheit nur selten kraß verfälschen, öfter übertrieben wiedergeben und ebenso oft verschweigen konnte. So ist die Darstellung seiner Gegner meistens eine einseitige, überzeichnete Darstellung, die positiven Eigenschaften werden von Caesar verschwiegen, wenn sie nicht in das Bild des gefährlichen, ernsten Gegners passen, die negativen werden hervorgehoben und ausgemalt. Ich will an dieser Stelle nochmals auf die Charakterisierung Ariovists in BG I, 31 eingehen, da sie für das Vorgehen Caesars bezeichnend ist. Über Ariovist, der mit der Eroberung des Sequaner- und des Häduer-Gebietes durchaus militärische Erfolge vorzuweisen hat, berichtet Caesar nur hinsichtlich seiner crudelitas. Die Herrschaft des Ariovist mag zwar grausam gewesen sein, doch letztlich ist er wie Caesar Eindringling in ein fremdes Gebiet und auch Caesar ist bei der Eroberung Galliens gewiß nicht immer sanft vorgegangen. Doch wie es sich für einen Gegenspieler des Autors gehört, ist Ariovist in Caesars Darstellung die Verkörperung aller Barbarei.
Ein weiterer wichtiger Aspekt bei der Bearbeitung des Bellum Gallicum ist die unterschiedliche Auffassung eines Textes. Die Interpretation eines Textes ist stets gezwungenermaßen subjektiv. Wie in der Geschichte über die drei Blinden, die einen Elefanten jeweils an verschiedenen Körperteilen anfassen und somit zu völlig verschiedenen Eindrücken kommen, so wertet jeder Leser verschiedene Textstellen verschieden stark und empfindet sie verschieden. Und so wie Caesar durch seine Subjektivität in seiner Darstellung nicht frei war, so sind wir es heute durch unsere politischen Ansichten (man vergleiche das Verständnis vom bellum iustum), durch unsere Vorbildung (so zum Beispiel in der Schilderung des hercynthischen Waldes) und durch viele andere Einflüsse. Collins schreibt: “So in our attempts to understand a complex historical personality such as Caesar, we are blinded by the two thousand years of time, cultural change, and destruction of records that lie between us and him, and our different directions of approach are the varying emphases we lay on those parts of the raw stuff of the sources that strike our individual minds most strongly.”[25]
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
Handelsgesetzbuch HGB: ohne Seehandelsrech...
Arbeitsgesetze
Grundgesetz GG: Menschenrechtskonvention, Europäischer Gerichtsh...
Strafgesetzbuch StGB
Aktiengesetz · GmbH-Gesetz: mit Umwandlungsgesetz, Wertpapiererw...
Zivilprozeßordnung. ZPO
 
   
 
     
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