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Caesar, Gaius Julius: De Bello Gallico VI 11-20 :

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Die Ritter dagegen sind für den Kriegsdienst zuständig, von dem die Druiden grundsätzlich befreit werden. Durch ständige Kämpfe versuchen die Ritter, Klienten und Sklaven um sich zu sammeln, um so an Macht zu gewinnen.
Eher barbarische Bräuche schreibt Caesar den Galliern innerhalb ihrer Ehen zu. Die Männer bestimmen nicht nur über ihre Frauen und ihre Kinder, in uxores sicuti in liberos vitae necisque habent potestatem. Und selbst nach dem Tode des Mannes wird die Frau verhört und bei Verdacht gefoltert und umgebracht.
Bei äußerer Gefahr werden die Beamten informiert, die wiederum, quae visa sunt, occultant, quae esse ex usu iudicaverunt, multitudini produnt.

Der angrenzende Germanen-Exkurs soll hier nicht gesondert zusammengefaßt werden, es sei nur auf die sehr aussagekräftige Einleitung verwiesen, Germani multum ab hac consuetudine differunt, da hier das Hauptgedanke beider Exkurse wieder auftaucht.

 

2. Zweck des Gallien-Exkurses


Wie schon oben erwähnt, dienen beide Exkurse dazu, die Unterschiede zwischen den beiden Stämmen zu betonen und somit das Vorrücken innerhalb Galliens und das Zurückweichen aus Germanien zu begründen. Durch das Einfügen von Exkursen weicht Caesar vom Sinn des commentarius ab. “Beide (die Reden und die Exkurse) sind dem commentarius grundsätzlich fremd; denn in einer Sachaufzeichnung gibt es keinen Anlaß, zu anderen Dingen abzuschweifen, ...”
Im allgemeinen charakterisiert Caesar beide Völker wie folgt: Die Gallier sind kultiviert und sehr hoch entwickelt, trotzdem aber noch nicht mit den Römern gleichzusetzen, während die Germanen barbarisch und roh sind, von niedriger Kulturstufe und gefährlich als Gegner.
Um den Unterschied in der Kultur hervorzuheben, geht Caesar ganz besonders auf die Druiden ein, deren Beschreibung fast ebenso viel Platz einnimmt, wie die Beschreibung der Germanen, ausgenommen die Schilderung des Hercynthischen Waldes, die eventuell gar nicht von Caesar selbst stammt. Die Druiden repräsentieren bei Caesar alles, was kulturell hochwertig ist. Wie eine besonders hohe Auszeichnung wirkt das Graecis litteris utantur.
Daß die Gallier trotzdem ein ernstzunehmender Gegner sind, zeigt Caesar, indem er die Ritter als kriegserprobte Kämpfer darstellt: hi, cum est usus atque aliquod bellum incidit - quod anto Caesaris adventum fere quotannis accidere solebat, uti aut ipsi iniurias inferrent aut illatas propulsarent - omnes in bello versantur. Weiterhin hilft die Aussage, die Gallier würden an ein Weiterleben der Seele nach dem Tod glauben, bei der Erklärung des Todesmutes gallischer Kämpfer in den vorhergehenden Schlachten. Auf der anderen Seite wird bei der Beschreibung der Germanen zusätzlich betont, daß diese durch venationibus atque studiis rei militariskampferfahren und abgehärtet sind. Das Bild wird durch die Schilderung abgerundet, bei den Germanen gelte es als hohe Ehre, einen möglichst breiten Streifen brachliegenden Landes um sein Gebiet zu besitzen, ein Zustand, der nicht von hohem Entwicklungsstand, wohl aber von hoher Wehrhaftigkeit zeugt. Caesar versucht also, die Germanen gegenüber den Galliern als barbarischer und kriegerischer darzustellen, ohne daß die Gallier dadurch zum nicht ernstzunehmenden Gegner degradiert werden.
Interessant ist auch die Darstellung der Götter. Während Caesar zu den Germanen nur sagt, sie hätten nur drei Götter, Solem et Vulcanum et Lunam3. Hierbei stellt er wiederum die Germanen wie Tiere dar, da sie deorum numero eos solos ducunt, quos cernunt et quorum aperte opibus iuvantur3. Ganz gegensätzlich dazu die Gallier: Sie pflegen die gleichen Götter wie andere Völker, um die Gallier den Römern möglichst nahe zu bringen, benutzt er gar die lateinischen Namen für die gallischen Götter. Dieses wurde in neuerer Zeit immer wieder als inkorrekt empfunden, so schreibt zum Beispiel Ellis: “Daß Caesar die keltischen Götter mit ihrem römischen Äquivalent gleichzusetzen sucht, macht seinen Bericht nicht nur nutzlos, sondern auch irreführend. In lateinischen Inschriften wurden nicht weniger als neunundsechzig unterschiedliche keltische Götter mit dem römischen Mars gleichgesetzt.”
  
Bürgerliches Gesetzbuch BGB
von Helmut Köhler
Siehe auch:
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